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 Prüfungen von Campinggasanlagen nach DVGW-Arbeitsblatt G 607

Nahezu alle KFZ-Sachverständige und Prüfingenieure bei "ipm Kfz.-Sachverständige" sind auch  Sachkundige gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 607. Sie haben sich das fachspezifische Wissen in einer entsprechenden Ausbildung angeeignet und konnten dieses selbstverständlich mit erfolgreich bestandener Prüfung nachweisen.

Bitte beachten Sie: Die Gasprüfung ist alle zwei Jahre zu wiederholen. Die Plakette gibt den Monat und das Kalenderjahr an, in dem die nächste Gasprüfung durchgeführt werden muss.

Übrigens: eine abgelaufene Gasprüfung stellt im Rahmen der HU am Wohnanhänger einen "Hinweis" dar, bei einem Wohnmobil handelt es sich dagegen um einen "Erheblichen Mangel", d.h. die HU-Plakette kann ohne bestandene Gasprüfung nicht zugeteilt werden. 

Foto: ipm Kfz.-Sachverständige

HINWEIS:

Wünschen Sie die Gasprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 im Außendienst (Prüfstützpunkt, KFZ-Werkstatt etc.) wäre es nett, uns vorab zu kontaktieren. Nur in dem Fall können wir mit Sicherheit gewährleisten, dass die notwendigen Gerätschaften zur Durchführung der Prüfung zur Verfügung stehen.

Bitte denken Sie daran, alle erforderlichen Unterlagen zur Prüfung mitzubringen (z.B. erforderliche Nachweise / gelbe Prüfbescheinigung) und vergessen Sie nicht, das Fahrzeug mit einer (nicht leeren) Flüssiggasflasche zu bestücken.

Foto: ipm Kfz.-Sachverständige

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