Prüfungen von Campinggasanlagen nach DVGW-Arbeitsblatt G 607
Nahezu alle KFZ-Sachverständige und Prüfingenieure bei "ipm Kfz.-Sachverständige" sind auch Sachkundige gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 607. Sie haben sich das fachspezifische Wissen in einer entsprechenden Ausbildung angeeignet und konnten dieses selbstverständlich mit erfolgreich bestandener Prüfung nachweisen.
Bitte beachten Sie: Die Gasprüfung ist alle zwei Jahre zu wiederholen. Die Plakette gibt den Monat und das Kalenderjahr an, in dem die nächste Gasprüfung durchgeführt werden muss.
Übrigens: eine abgelaufene Gasprüfung stellt im Rahmen der HU am Wohnanhänger einen "Hinweis" dar, bei einem Wohnmobil handelt es sich dagegen um einen "Erheblichen Mangel", d.h. die HU-Plakette kann ohne bestandene Gasprüfung nicht zugeteilt werden.

Foto: ipm Kfz.-Sachverständige
HINWEIS:
Wünschen Sie die Gasprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 im Außendienst (Prüfstützpunkt, KFZ-Werkstatt etc.) wäre es nett, uns vorab zu kontaktieren. Nur in dem Fall können wir mit Sicherheit gewährleisten, dass die notwendigen Gerätschaften zur Durchführung der Prüfung zur Verfügung stehen.

Foto: ipm Kfz.-Sachverständige
Bitte denken Sie daran, alle erforderlichen Unterlagen zur Prüfung mitzubringen (z.B. erforderliche Nachweise / gelbe Prüfbescheinigung) und vergessen Sie nicht, das Fahrzeug mit einer (nicht leeren) Flüssiggasflasche zu bestücken.